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Statuten 2008 |
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I. Name und Sitz |
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| Art. 1 |
Der "RV Buchs" (Radsportverein Buchs), im Nachfolgenden Verein genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Buchs SG. Der Klammerausdruck "(Radsportverein Buchs)" ist nicht offizieller Namensteil. Er wird dann verwendet, wenn er zur Verdeutlichung des Vereinswecks dienlich ist. |
II. Zweck |
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| Art. 2 |
Der Verein pflegt die Kameradschaft und die gemeinsamen Interessen der Mitglieder am Radsport und fördert die entsprechenden Ausbildungs- und Wettkampfmöglichkeiten. |
| Art. 3 |
Die Generalversammlung (im folgenden GV genannt) kann die Mitgliedschaft in anderen Organisationen beschliessen. |
| Art. 4 |
Der Verein kann den Radsport bei Jugendlichen fördern. |
III. Mitgliedschaft |
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| Art. 5 |
Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder Personen, welche sich dem Radsport verbunden fühlen, aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen und das 15. Altersjahr überschritten haben.Sie haben Stimm und Wahlrecht und können in die Ämter des Vereins gewählt werden. Jugendmitglieder Jugendliche im Alter von 7 Jahren bis 15 Jahren die den Radsport aktiv in einem Verein ausüben möchten bzw. sich als lizenzierte Rennfahrer betätigen. Sie werden an die GV eingeladen, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht. Familienmitglieder Ehepaare und Lebenspartner und deren Kinder im gleichen Haushalt lebend.Ab dem 15. Altersjahr sind Familienmitglieder den Einzelmitgliedern gleichgestellt. Freimitglieder Vereinsmitglieder durch Ernennung auf Antrag durch die GV. Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind Aktive, welche sich in ausserordentlicher Weise für den Verein verdient gemacht haben. Sie werden auf Antrag durch die GV ernannt. Passivmitglieder Freunde und Gönner des Vereins. Sie können an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht. |
| Art. 6 |
Aufnahme Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Die Bewerber werden durch die nächste GV aufgenommen. Sie dürfen an dieser GV nicht unentschuldigt fehlen. Die Passivmitgliedschaft wird durch die Entrichtung des Jahresbeitrages erreicht. |
| Art. 7 |
Austritt und Ausschluss Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Ausgeschiedene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. |
IV. Organisation und Leitung |
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| Art. 8 |
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. |
| Art. 9 |
Die Organe des Vereins sind: a) Die Generalversammlung Die ordentliche Vereinsversammlung wird alljährlich im 1. Quartal durchgeführt. Eine ausserordentliche GV kann entweder durch Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Die ausserordentliche Generalversammlung hat innert 2 Monaten nach der Eingabe stattzufinden. Die Einladung zur GV muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich erfolgen und enthält die Traktandenliste sowie gegebenenfalls ausformulierte Statutenänderungsvorschläge. Die GV hat folgende Befugnisse:
Anträge müssen einem Vorstandsmitglied mindestens eine Woche vor der GV schriftlich eingereicht werden. |
V. Finanzen |
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| Art. 10 |
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
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| Art. 11 |
Die Gebühren werden jährlich durch die GV festgelegt; die nachfolgend aufgeführten Maximalbeträge dürfen nicht überschritten werden; allfällige Beiträge an andere Organisationen werden zusätzlich verrechnet.
Bei Vorstandsmitgliedern reduziert sich der Beitrag um die Höhe des Einzelmitgliedbeitrags. |
VI. Auflösung und Fusion |
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| Art. 12 |
Über die Auflösung oder eine Fusion und über die Verwendung des Vereinsvermögens beschliessen die Mitglieder durch schriftliche Stimmabgabe mit einmonatiger Frist. Dabei bedarf es einer Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Falle der Auflösung des Vereins entscheiden die im Moment der Auflösung verbliebenen Mitglieder über die Verwendung eines allfällig vorhandenen Vermögens. |
Diese Statuten lösen die Statuten vom 11. Februar 2005 ab und treten ab 01. Januar 2009 in Kraft. |
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9470 Buchs, den 31. November 2008 |
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Letzte Aktualisierung: 15.05.2011 |